Mitgliedschaft

Fördernde Mitgliedschaft

Förderndes Mitglied können alle Personen und Vereinigungen sein, die psychotherapeutische, leib- und bewegungstherapeutische, tanztherapeutische oder pädagogische Ziele verfolgen und bereit sind, die Bestrebungen des Vereins durch ihre Mitgliedschaft zu fördern. Weiterhin Personen, die sich in einschlägigen Ausbildungen befinden.

Ordentliche Mitgliedschaft

AbsolventInnen des Modul 1 – Fortbildung Integrative Tanztherapie – erhalten die ordentliche Mitgliedschaft. Ordentliches Mitglied kann außerdem werden, wer sich in besonderer Weise und entsprechender Qualifikation für die Ziele der DGT einsetzt. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein Kalenderjahr, falls drei Monate vor Ende des Kalenderjahres keine schriftliche Kündigung erfolgt. Bis zum Austritt bleibt das Mitglied zur Entrichtung seines Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Der Mitgliedsbeitrag von jährlich 35 € wird zu Beginn eines neuen Kalenderjahres auf das Konto der DGT überwiesen. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Höhe des Mitgliedsbeitrages. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.